1. Die durch das ErbRÄG 2015 neu eingeführte eigenhändige Nuncupatio ist ein selbstständiges Solennitätserfordernis, das zwingend neben die eigenhändige Unterfertigung der fremdhändigen letztwilligen Verfügung tritt. Damit sollte insb eine größere Sicherheit gegen Fälschungen durch graphologische Zuordnung zum Testator herbeigeführt werden.