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Anfechtbarkeit von Beschlüssen iZm der Inventarerrichtung I

RechtsprechungErbrechtJudikaturN. N.NZ 2023/173NZ 2023, 501 Heft 10 v. 31.10.2023

Beschlüsse, die im Verfahren zur Errichtung des Inventars gefasst werden, sind nicht selbstständig anfechtbar. Ihre Richtigkeit kann durch einen Antrag gem § 166 Abs 2 AußStrG nach Errichtung des Inventars oder einen auf formale Mängel gestützten Antrag nach § 7a GKG überprüft werden.

2 Ob 84/23a

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