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Eigenmächtige Veränderungen im (schlichten) Miteigentum

RechtsprechungGrundbuch, Wohn- und LiegenschaftsrechtJudikaturN. N.NZ 2023/172NZ 2023, 498 - 501 Heft 10 v. 31.10.2023

1. Maßnahmen, die unstrittig ausschließlich dem Interesse eines Teilhabers - zur Erhaltung/Verbesserung der von ihm genutzten Teile der Liegenschaft bzw seiner Wohneinheit - dienen, können nicht als Maßnahmen der (ordentlichen oder außerordentlichen) Verwaltung qualifiziert werden.

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