Bei der Berechnung des Pflichtteils kommt nach § 785 ABGB aF nur eine Berücksichtigung jener Schenkungen in Betracht, deren Anrechnung der Pflichtteilsberechtigte auch verlangt.
2 Ob 224/21m
Schlagwörter:
Bei der Berechnung des Pflichtteils kommt nach § 785 ABGB aF nur eine Berücksichtigung jener Schenkungen in Betracht, deren Anrechnung der Pflichtteilsberechtigte auch verlangt.
2 Ob 224/21m
Schlagwörter: