Einer drohenden Verletzung des Syndikatsvertrags (hier: Gesellschafterausschluss) kann mit vorbeugender Unterlassungsklage begegnet werden; der Unterlassungsanspruch kann durch einstweilige Verfügung gesichert werden.
6 Ob 211/21d
Einer drohenden Verletzung des Syndikatsvertrags (hier: Gesellschafterausschluss) kann mit vorbeugender Unterlassungsklage begegnet werden; der Unterlassungsanspruch kann durch einstweilige Verfügung gesichert werden.
6 Ob 211/21d