vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Inventar; unbedenkliche Urkunde

RechtsprechungErbrechtJudikaturN. N.NZ 2022/53NZ 2022, 194 - 195 Heft 4 v. 11.4.2022

1. Befand sich die Sache zuletzt im Besitz des Verstorbenen, so ist sie nur auszuscheiden, wenn durch unbedenkliche Urkunden bewiesen wird, dass sie nicht zum Verlassenschaftsvermögen zählt.

2. Eine Privaturkunde ist eine unbedenkliche Urkunde iSd § 166 Abs 2 AußStrG, wenn keine Zweifel daran bestehen, dass sie von jener Person stammt, die darin eine sie belastende Erklärung abgegeben hat. Das kann insb auch ein Schuldschein sein.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!