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Bereicherungsanspruch gegen den Erbschaftskäufer

RechtsprechungErbrechtJudikaturN. N.NZ 2022/19NZ 2022, 84 - 87 Heft 2 v. 21.2.2022

1. Der Erbschaftskäufer ist Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers und setzt seine Rechtsposition fort. Für eine im Vermögen des Erblassers eingetretene ungerechtfertigte Bereicherung (hier: Wertsteigerung von Miteigentumsanteilen) ist der Erbschaftskäufer ersatzpflichtig. Eine nach Einantwortung vorgenommene Veräußerung der Vermögensgegenstände, denen die Bereicherung anhaftet, ändert daran nichts.

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