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Zustellung bei aufrechter Zustellvollmacht

RechtsprechungFirmenbuch und UnternehmensrechtJudikaturN. N.NZ 2021/138NZ 2021, 516 Heft 9 v. 20.9.2021

Die Rekursfrist beginnt nicht zu laufen, wenn die Zustellung der Entscheidung nicht an den Zustellbevollmächtigten (hier: Steuerberater) erfolgt, sondern direkt an die Parteien.

6 Ob 103/21x

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