Einem abberufenen GmbH-Geschäftsführer kommt weder im Namen der Gesellschaft noch im eigenen Namen die Legitimation zu, seine Abberufung zu bekämpfen.
6 Ob 38/21p
Schlagwörter:
Einem abberufenen GmbH-Geschäftsführer kommt weder im Namen der Gesellschaft noch im eigenen Namen die Legitimation zu, seine Abberufung zu bekämpfen.
6 Ob 38/21p
Schlagwörter: