Jährlich fallen ca 86.000 Verlassenschaftsverfahren an. In ca 35.000 Fällen ist das Vermögen so gering, dass das Verfahren unterbleibt oder die Aktiva den Gläubigern überlassen werden. Somit besteht in ca 50.
Abstract aus NZ bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.