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Auskunftspflicht über Kleinsparbücher

RechtsprechungErbrechtJudikaturN. N.NZ 2021/65NZ 2021, 248 Heft 5 v. 12.5.2021

Ein Kreditinstitut ist gegenüber Erben über Bewegungen auf "Kleinbetragssparbüchern" iSd § 31 Abs 3 BWG nur dann auskunftspflichtig, wenn diese nachweisen, dass der Erblasser im Todeszeitpunkt in Bezug auf die angeführten "Kleinbetragssparbücher" Urkundeninhaber war oder über einen die Urkunden ersetzenden Gerichtsbeschluss nach § 13 Kraftloserklärungsgesetz verfügte.

6 Ob 13/21m

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