vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zur Zuständigkeit für Erbteilungsklagen

RechtsprechungErbrechtJudikaturN. N.NZ 2021/51NZ 2021, 188 - 190 Heft 4 v. 28.4.2021

1. Die Individualzuständigkeit des § 77 Abs 2 JN ist eingeschränkt auf Erbteilungsklagen. Das sind Klagen, deren Rechtsgrund im Erbrecht liegt und die auf die Teilung des Nachlassvermögens gerichtet sind, gleichgültig, ob letztere mangels Einigung erst in einer bestimmten Richtung durchgesetzt werden soll oder ein Erbteilungsübereinkommen vorliegt, auf dessen Durchführung die Klage zielt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!