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Überlassung an Zahlungs statt und Pfandrecht

RechtsprechungErbrechtJudikaturN. N.NZ 2021/50NZ 2021, 186 - 188 Heft 4 v. 28.4.2021

1. Grundsätzlich steht jedem Verlassenschaftsgläubiger das Recht zu, die Überlassung an Zahlungs statt und damit auch die in diesem Beschluss erfolgte Art der Aufteilung der vorhandenen Aktiven unter mehreren Gläubigern zu bekämpfen.

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