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Vertretung der Verlassenschaft im Abgabeverfahren

RechtsprechungErbrechtJudikaturN. N.NZ 2021/171NZ 2021, 628 Heft 11 v. 12.11.2021

Gegen den Beschluss, dass eine Person im Namen der Verlassenschaft beim Finanzamt Anträge stellen und Erklärungen abgeben kann, steht dem Bund kein Rekursrecht zu.

2 Ob 65/21d

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