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Parteistellung des Pflichtteilsberechtigten im Verlassenschaftsverfahren

RechtsprechungVerfahren außer StreitsachenJudikaturN. N.NZ 2021/164NZ 2021, 580 - 583 Heft 10 v. 18.10.2021

Dem Pflichtteilsberechtigten kommt gegen den Einantwortungsbeschluss die Rechtsmittelbefugnis zu. Geht es um die Frage, ob er dem Verfahren ordnungsgemäß beigezogen wurde, kann die Rechtsmittellegitimation nicht mit der Begründung verneint werden, er habe sich am erstinstanzlichen Verfahren nicht beteiligt.

2 Ob 66/21a

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