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Mehrblättriges fremdhändiges Testament

RechtsprechungErbrechtJudikaturN. N.NZ 2020/98NZ 2020, 349 - 350 Heft 9 v. 28.9.2020

1. Ein fremdhändiges Testament ist formungültig, wenn der Erblasser und/oder die Testamentszeugen auf einem losen Blatt unterschrieben haben, ohne dass ein äußerer oder inhaltlicher Zusammenhang mit dem Blatt, auf dem sich der Text der letztwilligen Verfügung befindet, besteht.

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