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Ist nachträglich hervorgekommenes Einkommensteuerguthaben ein Aktivum in der Verlassenschaft?

RechtsprechungErbrechtJudikaturN. N.NZ 2020/70NZ 2020, 256 - 258 Heft 7 v. 29.7.2020

1. Ein nachträglich hervorgekommenes Einkommensteuerguthaben ist im Zuflusszeitpunkt nicht als Vermögen iSd § 330a ASVG, sondern als Einkommen zu behandeln.

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