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Zufällige Entwertung der Liegenschaft vor Übergabe

RechtsprechungVertragsrechtJudikaturN. N.NZ 2020/65NZ 2020, 233 Heft 6 v. 23.6.2020

Wird die Kaufsache vor der Übergabe durch Zufall verschlechtert, so hat der Käufer die Wahl zwischen der Preisminderung oder Wandlung, sofern die Verschlechterung nicht bloß geringfügig ist. Die analoge Anwendung des § 932 ABGB verdrängt die "Hälftegrenze" der §§ 1048 f ABGB.

6 Ob 97/19m

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