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Wiederkaufsrecht der übertragenden Gesellschaft bleibt bei Verschmelzung aufrecht

RechtsprechungGrundbuch, Wohn- und LiegenschaftsrechtJudikaturN. N.NZ 2020/56NZ 2020, 218 - 220 Heft 6 v. 23.6.2020

Die Rsp, wonach die Verschmelzung zum Erlöschen der im Grundbuch zugunsten der übertragenden Gesellschaft eingetragenen höchstpersönlichen Gestaltungsrechte führt, wird für das Wiederkaufsrecht gem § 1068 ABGB nicht aufrecht erhalten.

5 Ob 136/19i

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