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Keine Akteneinsicht in Pflegschaftsakt vor Abgabe einer Erbantrittserklärung

RechtsprechungVerfahren außer StreitsachenJudikaturN. N.NZ 2020/36NZ 2020, 117 - 118 Heft 3 v. 2.4.2020

Die mit dem 2. Erwachsenenschutz-Gesetz in § 141 Abs 1 AußStrG eingeführte Möglichkeit der Akteneinsicht besteht nur für Erben und erbantrittserklärte Personen.

2 Ob 197/19p

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