Mit 2 Ob 143/19x (FN ) und 2 Ob 145/19s (FN ) präzisiert der Fachsenat seine mit 2 Ob 192/17z eingeschlagene Linie.
Schlagwörter:
Testamentsurkunde; Formvorschriften; Zeugen; fremdhändiges Testament; Formunwirksamkeit, lose Blätter; äußere Urkundeneinheit; innere Urkundeneinheit; Beweislast.