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Wiedereinsetzung gegen Präklusionsentscheidungen

RechtsprechungVerfahren außer StreitsachenJudikaturN. N.NZ 2020/10NZ 2020, 36 - 37 Heft 1 v. 30.1.2020

Eine unter Berufung auf § 17 AußStrG infolge der Nichtäußerung zu einem gegnerischen Antrag ergangene verfahrensbeendende Entscheidung stellt eine Art "Säumnisentscheidung" dar, die durch eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beseitigt werden kann.

10 Ob 25/19b

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