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Ermächtigung des Gläubigers, das Verlassenschaftsvermögen zu übernehmen

RechtsprechungErbrechtJudikaturN. N.NZ 2020/138NZ 2020, 455 - 457 Heft 12 v. 10.12.2020

1. Die gerichtl Ermächtigung des § 153 Abs 2 AußStrG sowie die Überlassung an Zahlungs statt bilden einen Titel für den Eigentumserwerb.

2. Gläubiger haben das Recht, eine Ermächtigung iSd § 153 Abs 2 AußStrG zu beantragen, und sind dahingehend auch rekurslegitimiert.

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