1. Löschung einer Grunddienstbarkeit nach § 40 Abs 4 WEG auch auf Antrag eines einzelnen Wohnungseigentümers hinsichtlich der ganzen Liegenschaft.
1. Löschung einer Grunddienstbarkeit nach § 40 Abs 4 WEG auch auf Antrag eines einzelnen Wohnungseigentümers hinsichtlich der ganzen Liegenschaft.