1. Die Bestellung eines Verlassenschaftskurators ist keine materielle Voraussetzung für den Heimfall an den Fiskus, sondern eine bloße Verfahrensvorschrift, die nur bei Erforderlichkeit einzuhalten ist.
1. Die Bestellung eines Verlassenschaftskurators ist keine materielle Voraussetzung für den Heimfall an den Fiskus, sondern eine bloße Verfahrensvorschrift, die nur bei Erforderlichkeit einzuhalten ist.