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Aufrechterhaltung des Veräußerungs- und Belastungsverbots mit Zustimmung des Verbotsberechtigten unzulässig

RechtsprechungGrundbuch, Wohn- und LiegenschaftsrechtJudikaturN. N.NZ 2020/121NZ 2020, 419 Heft 11 v. 26.11.2020

Das Belastungs- und Veräußerungsverbot gem § 364c ABGB wirkt nur gegen den ersten Eigentümer, eine Übernahme des Verbots mit Zustimmung des Verbotsberechtigten durch den Erwerber des Eigentumsrechts ist daher unzulässig.

5 Ob 12/20f

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