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Einlagenrückgewähr bei Zuwendungen der KG an Gesellschafter der Komplementär-GmbH

RechtsprechungFirmenbuch und UnternehmensrechtJudikaturN. N.NZ 2020/115NZ 2020, 396 - 397 Heft 10 v. 30.10.2020

1. Die Kapitalerhaltungsvorschriften werden analog auf Zuwendungen der KG an Gesellschafter der Komplementär-GmbH, die gleichzeitig Kommanditisten sind, angewandt.

2. Die Zustimmung des wirtschaftlichen Alleingesellschafters ändert nichts an der Haftung des Geschäftsführers wegen eklatanter Pflichtverletzungen; rechtswidrige Weisungsbeschlüsse sind niemals verbindlich.

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