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Inventar: Bankenabfrage; Nachlassseparation und Sicherung der Verlassenschaft

RechtsprechungErbrechtJudikaturN. N.NZ 2020/110NZ 2020, 379 - 383 Heft 10 v. 30.10.2020

1. Guthaben auf Oder-Konten sind mangels Bescheinigung des Gegenteils durch unbedenkliche Urkunden nur mit dem anteilig auf den Erblasser entfallenden Teil als Aktiva der Verlassenschaft in das Inventar aufzunehmen.

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