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Tod eines Optionsgebers

RechtsprechungVertragsrechtJudikaturN. N.NZ 2019/102NZ 2019, 305 - 307 Heft 8 v. 28.8.2019

1. Die Vorschriften über die Hemmung der Verjährungsfrist nach § 1494 ABGB sind analog auf den ruhenden Nachlass anzuwenden.

2. Es bleibt offen, ob sich eine Anbotsfrist aufgrund des Todes des Offerenten verlängern kann.

8 Ob 17/19m

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