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Keine Zurückweisung der Erbantrittserklärung

RechtsprechungErbrechtJudikaturN. N.NZ 2019/98NZ 2019, 295 - 296 Heft 8 v. 28.8.2019

Die Entscheidung über die Erbunwürdigkeit eines wegen Untreue rechtskräftig Verurteilten bleibt dem Verfahren über das Erbrecht nach den §§ 161 ff AußStrG vorbehalten. Eine Zurückweisung seiner Erbantrittserklärung kommt nicht in Betracht.

2 Ob 125/18y

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