Einem bloß potentiellen Erben, der keine Erbantrittserklärung abgegeben hat, steht kein Rekursrecht gegen die Auswahl des Verlassenschaftskurators zu.
2 Ob 16/19w
Schlagwörter:
Einem bloß potentiellen Erben, der keine Erbantrittserklärung abgegeben hat, steht kein Rekursrecht gegen die Auswahl des Verlassenschaftskurators zu.
2 Ob 16/19w
Schlagwörter: