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Stufenbegehren im Zusammenhang mit Ansprüchen aus einer gemeinschaftlichen Sache

RechtsprechungVerfahren außer StreitsachenJudikaturN. N.NZ 2019/65NZ 2019, 192 - 193 Heft 5 v. 24.5.2019

1. Der Antrag auf Rechnungslegung und Zahlung gegen einen Miteigentümer im Zusammenhang mit der Verwaltung und Benützung einer gemeinschaftlichen Sache ist gem § 838a ABGB im Verfahren außer Streitsachen zu behandeln. Inhaltlich entspricht der Antrag einer Stufenklage nach Art XLII EGZPO.

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