1. Ansprüche eines Geschenknehmers aus Verletzung des Schenkungsvertrags auf den Todesfall haben bei der Prüfung der Überschuldung des Nachlasses nach §§ 154 f AußStrG unberücksichtigt zu bleiben.
1. Ansprüche eines Geschenknehmers aus Verletzung des Schenkungsvertrags auf den Todesfall haben bei der Prüfung der Überschuldung des Nachlasses nach §§ 154 f AußStrG unberücksichtigt zu bleiben.