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Bindung des Grundbuchsgerichts an eindeutige Anordnungen des Nachlassgerichts auch dann, wenn dieses seine Kompetenzen überschritten haben sollte

RechtsprechungGrundbuch, Wohn- und LiegenschaftsrechtJudikaturN. N.NZ 2019/57NZ 2019, 173 - 176 Heft 5 v. 24.5.2019

1. Der Erbe erwirbt das Eigentum an Nachlassgrundstücken in Durchbrechung des Eintragungsgrundsatzes schon mit Rechtskraft der Einantwortung und nicht erst mit Einverleibung seines Eigentums im Grundbuch. Die Einverleibung hat in diesem Fall nur mehr deklarativen Charakter.

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