Seit dem 29. 1. 2019 sind die Vorschriften der Güterrechtsverordnungen (EuGüVO und EuPartVO) anwendbar. Davon betroffen sind Ehen und eingetragene Partnerschaften mit grenzüberschreitendem Bezug. Der nachfolgende Beitrag beschäftigt sich mit dem Anwendungsbereich sowie den kollisionsrechtlichen Vorschriften und zeigt offene Fragen auf.