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Verjährung des Pflichtteilsanspruchs

RechtsprechungErbrechtJudikaturN. N.NZ 2019/17NZ 2019, 56 - 57 Heft 2 v. 27.2.2019

1. Für den Pflichtteilsanspruch des übergangenen Noterben gilt die kurze Verjährungsfrist des § 1487 ABGB, die mit der Kundmachung des Testaments und unabhängig von der Kenntnis des Noterben vom Tod des Erblassers beginnt.

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