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Kein Erwerb einer Grunddienstbarkeit durch ideellen Miteigentümer allein - kein schlichter Miteigentumsanteil als herrschendes Gut

RechtsprechungGrundbuch, Wohn- und LiegenschaftsrechtJudikaturN. N.NZ 2019/14NZ 2019, 52 - 53 Heft 2 v. 27.2.2019

1. Nach der Rechtsprechung im Einklang mit der Lehre kann weder ein schlichter Miteigentümer als solcher eine Grunddienstbarkeit erwerben, noch ein schlichter Miteigentumsanteil als solcher herrschendes Gut sein.

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