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Rechtsformzusatz der GmbH & Co KG bei Umwandlung der Komplementär-GmbH

RechtsprechungFirmenbuch und UnternehmensrechtJudikaturN. N.NZ 2019/8NZ 2019, 30 - 32 Heft 1 v. 18.1.2019

Wandelt sich die Komplementär-GmbH einer GmbH & Co KG in eine AG um, muss der Rechtsformzusatz "GmbH & Co KG" in der Firma der KG nicht geändert werden.

3 R 67/17b

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