1. Im Verfahren über die Eintragung eines Gesellschafterbeschlusses auf Auflösung der Gesellschaft oder die Abberufung der Geschäftsführer hat der Gesellschafter einer GmbH keine Rechtsmittelbefugnis.
2. Anderes gilt lediglich bei der amtswegigen Löschung einer GmbH gem § 40 FBG, weil diese den Untergang der Gesellschafterstellung nach sich zieht.