Dieser Beitrag behandelt potentielle Missbrauchsmöglichkeiten von § 784 Fall 1 ABGB. Nach dem Wortlaut des Gesetzes zeigt sich, dass es durch die Vornahme periodischer Schenkungen über einen längeren Zeitraum hinweg zu keiner Schmälerung des Stammvermögens kommt, obwohl eine einzelne bzw mehrere in Summe ähnlich hohe lebzeitige Schenkungen hinzu- und anrechnungsrelevant wären. Hiedurch eröffnet sich die Möglichkeit für eine Pflichtteilsumgehung, aufgrund der ein Wertungswiderspruch gegeben ist. Dieser kann mit Hilfe einer teleologischen Reduktion gelöst werden.