§ 922 ABGB; § 923 ABGB
Im Rahmen der vorliegenden Entscheidung erhebt der erkennende Senat die relative Berechnungsmethode als Instrument des gewährleistungsrechtlichen Wertausgleichs zum zentralen Entscheidungselement und spricht vertiefend die Problematik einer unter ihrem "wahren" Wert verkauften Sache an.