§ 472 ABGB
Auf dem Weg zu seiner Entscheidung wendet sich der erkennende Senat der Frage zu, ob ein verbüchertes, alleiniges, persönliches und somit unentgeltliches Wassernutzungsrecht eine Grunddienstbarkeit beeinträchtigen kann.
§ 472 ABGB
Auf dem Weg zu seiner Entscheidung wendet sich der erkennende Senat der Frage zu, ob ein verbüchertes, alleiniges, persönliches und somit unentgeltliches Wassernutzungsrecht eine Grunddienstbarkeit beeinträchtigen kann.