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Keine mehrfache Ersichtlichmachung von Urkundenhinterlegungen

SachenrechtJudikaturNZ 2012/71NZ 2012, 209 - 210 Heft 7 v. 1.7.2012

Zusammenfassung: Die erkennende Instanz stellt klar, dass eine erneute Ersichtlichmachung einer Urkundenhinterlegung gem. § 10 UHG nicht in Betracht kommt, wenn bereits für dieses Bauwerk eine solche Hinterlegung vorgenommen worden ist. Unter welchen Voraussetzungen kann eine Prüfung von Abweisungsgründen unterbleiben?

Rechtsgrundlagen: § 10 Abs 1a UHG; § 435 ABGB

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