Zusammenfassung: Im Rahmen vorliegender Entscheidung hatte sich das erkennende Gericht umfassend mit Grundsatzfragen der Löschungsklage zu befassen und vertiefend die Zulässigkeit dieser zugunsten eines nicht verbücherten Forderungseinlösers zu behandeln. Mit einer würdigenden Anmerkung von Hans Hoyer.
Rechtsgrundlagen: § 1358 ABGB; § 1422 ABGB; § 61 GBG