Zusammenfassung: Der OGH stellt im Rahmen seiner Entscheidungsfindung klar, dass sich auch ein Prekarist gegen Fußbälle als grobkörperliche Immissionen im Regime des Nachbarrechts zur Wehr setzen kann.
Rechtsgrundlagen: § 364 Abs 2 ABGB
Zusammenfassung: Der OGH stellt im Rahmen seiner Entscheidungsfindung klar, dass sich auch ein Prekarist gegen Fußbälle als grobkörperliche Immissionen im Regime des Nachbarrechts zur Wehr setzen kann.
Rechtsgrundlagen: § 364 Abs 2 ABGB