Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung geht der Frage nach, ob auch eine Sacheinlage gegen Gewährung von Anteilsrechten als Veräußerungsart im Grundbuch eintragungsfähig ist. Muss dahingehend der Einlösungspreis bei einem Vorkaufsrecht bereits hinreichend bestimmt sein?
Rechtsgrundlagen: § 1072 ABGB; § 94 GBG; § 1077 ABGB