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Widerruf der organschaftlichen Bestellung zum Vorstandsmitglied bewirkt für sich allein nicht die vorzeitige Beendigung des schuldrechtlichen Anstellungsvertrags

GesellschaftsrechtJudikaturNZ 2012/52NZ 2012, 156 Heft 5 v. 1.5.2012

Zusammenfassung: Gegenständlicher Entscheidung wohnt mitunter die Frage inne, wie sich die Abberufung eines Vorstandsmitgliedes einer AG auf dessen Dienstverhältnis auswirkt. Beendet das Ende der Organstellung eo ipso den Anstellungsvertrag?

Rechtsgrundlagen: § 75 Abs 4 AktG; § 863 ABGB

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