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Beendigung des Anstellungsverhältnisses vor Beendigung der Organstellung und Auflösung des organschaftlichen Rechtsverhältnisses des GmbH-Geschäftsführers obliegen der Generalversammlung; keine besonderen Förmlichkeiten für Gesellschafterbeschlüsse bei Zu

GesellschaftsrechtJudikaturNZ 2012/53NZ 2012, 157 Heft 5 v. 1.5.2012

Zusammenfassung: Mit vorliegender Entscheidung widmet sich der Gerichtshof der Frage, wer für die Abwicklung des Geschäftsführer-Dienstvertrages in einer GmbH zuständig ist. Bedarf es, ausgehend von einem einstimmigen Beschluss, noch weiterer Formalia und wie ist mit dem ehemaligen Geschäftsführer zu verfahren, wenn sein Dienstverhältnis über den Zeitpunkt der Abberufung fortwirkt?

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