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Keine Notariatsaktspflicht für die Aufnahme eines Aufgriffsrechts Dritter in die Satzung

GesellschaftsrechtJudikaturNZ 2012/50NZ 2012, 155 Heft 5 v. 1.5.2012

Zusammenfassung: Der Gerichtshof stellt gegenständlich deutlich klar, dass es der Notariatsaktsform nicht bedarf, wenn Aufgriffsrechte Dritter in die Satzung einer GmbH aufgenommen werden.

Rechtsgrundlagen: § 76 Abs 2 GmbHG

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