vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Ein verbücherungsfähiger Einantwortungsbeschluss muss angeben, welche Liegenschaft im Erbweg übergangen ist

GrundbuchsrechtJudikaturNZ 2012/43NZ 2012, 143 - 144 Heft 5 v. 1.5.2012

Zusammenfassung: Die erkennende Instanz stellt in entschiedener Sache fest, dass es der konkreten Bezeichnung einer Liegenschaft bedarf, um diese im Grundbuch eintragen zu können.

Rechtsgrundlagen: § 94 Abs 1 Z 3 GBG; § 136 GBG

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!